Haushalt 2024 der Bundesagentur für Arbeit

Erfahren Sie wofür die Bundesagentur für Arbeit die zur Verfügung stehenden Gelder in der Vergangenheit einsetzt hat bzw. in der Zukunft einsetzen wird.

Haushaltsentwicklung

Die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrugen Ende 2019 knapp 26 Milliarden Euro. Während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 waren die Haushalte defizitär, sodass auch die Rücklage vollständig aufgebraucht wurde. Darüber hinaus mussten Bundesmittel eingesetzt werden, um den Haushalt auszugleichen.

Im Haushaltsjahr 2023 konnte die BA erstmals wieder eine leichte Rücklage von 3,0 Milliarden bilden. Basis der Haushaltsaufstellung 2024 waren die ökonomischen Herbsteckwerte der Bundesregierung (Stand Oktober 2023), die nach einer leichten Rezession im abgelaufenen Jahr für 2024 mit einem Wachstum von 1,3 Prozent rechnen. Die Herbstprojektion geht für 2024 von einer nur leicht wachsenden Beschäftigung und einer leicht steigender Gesamtarbeitslosigkeit aus.

Die Übersicht der Beträge (gerundet):

Jahr

Saldo (Einnahmen minus Ausgaben nach Abrechnung der Umlagen)

2019
(Ist-Stand)
+ 2,1 Milliarden Euro
2020
(Ist-Stand)
- 27,3 Milliarden Euro
2021
(Ist-Stand)
- 21,7 Milliarden Euro
2022
(Ist-Stand)
- 0,4 Milliarden Euro
2023
(Ist-Stand)
+ 3,0 Milliarden Euro
2024 (Soll)+ 2,1 Milliarden Euro

Einnahmen und Ausgaben

Insgesamt plante die Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsjahr 2023 mit Einnahmen von rund 43 Milliarden Euro und Ausgaben von rund 41 Milliarden Euro. Das Jahressendergebnis 2023 wies einen Saldo von rund 3,0 Milliarden Euro aus. Hauptgründe dafür liegen in geringeren Ausgaben beim Kurzarbeitergeld.

Für das Haushaltsjahr 2024 plant die Bundesagentur für Arbeit mit Einnahmen von rund 45 Milliarden Euro und Ausgaben von rund 44 Milliarden Euro.

Die Übersicht der Einnahmen und Ausgaben:

JahrEinnahmenAusgaben
2019 (Ist-Stand)35,3 Milliarden Euro33,2 Milliarden Euro
2020 (Ist-Stand)33,7 Milliarden Euro61,0 Milliarden Euro
2021 (Ist-Stand)35,8 Milliarden Euro57,6 Milliarden Euro
2022 (Ist-Stand)37,8 Milliarden Euro37,5 Milliarden Euro
2023 (Ist-Stand)42,2 Milliarden Euro39,2 Milliarden Euro
2024 (Soll)44,6 Milliarden Euro44,2 Milliarden Euro

Wichtige Ausgaben im Detail

Der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen soll immer erfolgen können, sobald es für eine Kundin oder einen Kunden sinnvoll ist. Wie in der Vergangenheit auch, stellt das Budget nicht den begrenzenden Faktor dar. Im Haushaltsjahr 2023 wurden durchschnittlich rund 366.000 Personen mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gefördert. Rund ein Viertel davon entfielen auf Instrumente der Berufswahl und Berufsausbildung und knapp 40 Prozent auf die berufliche Weiterbildung. Dies entspricht einer Zunahme der Förderungen um rund 3,5 Prozent.

Für das Jahr 2024 wird ein Budget von 10,1 Milliarden Euro eingeplant. Das sind rund 1,5 Milliarden Euro mehr als im Haushaltsjahr 2023 ausgegeben wurden. Allein für die Weiterbildungsförderung stehen mehr als 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung

Die Ausgaben für aktive Arbeitsförderung (ohne konjunkturelles Kurzarbeitergeld) im Zeitablauf:

JahrAusgaben
2019 (Ist-Stand)8,1 Milliarden Euro
2020 (Ist-Stand)8,2 Milliarden Euro
2021 (Ist-Stand)8,4 Milliarden Euro
2022 (Ist-Stand)8,0 Milliarden Euro
2023 (Ist-Stand)8,6 Milliarden Euro
2024 (Soll)10,1 Milliarden Euro

Mehrausgaben in der aktiven Arbeitsförderung entstehen im Wesentlichen durch ausgeweitete oder verbesserte Fördermöglichkeiten, die durch das Bürgergeldgesetz bzw. das Weiterbildungsgesetz greifen (Auszug:)

  • Einführung eines Qualifizierungsgeldes
  • Kostenwirkung des in 2023 eingeführten Weiterbildungsgeldes sowie Entfristung der Weiterbildungsprämien
  • Bessere Fördermöglichkeiten im Bereich der Grundkompetenzen sowie längere Fördermöglichkeiten abschlussorientierter Weiterbildungen
  • Einführung einer Ausbildungsgarantie

Das Kurzarbeitergeld hat vor allem in den Jahren 2020 und 2021 viele Arbeitsplätze gesichert: In Summe wurden in den beiden Jahren mehr als 42 Milliarden Euro dafür verwendet (inklusive der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen). Das ist fast 200-mal so viel, wie in den Jahren 2018 und 2019.

Aufgrund der Bedeutung des Kurzarbeitergelds stellen wir den Verlauf von 2019 (Ist) bis 2024 (Soll) dar:

JahrAusgaben
2019 (Ist-Stand)0,2 Milliarden Euro
2020 (Ist-Stand)22,1 Milliarden Euro
2021 (Ist-Stand)20,2 Milliarden Euro
2022 (Ist-Stand)3,2 Milliarden Euro
2023 (Ist-Stand)0,5 Milliarden Euro
2024 (Soll)0,3 Milliarden Euro

Der größte Posten im BA-Haushalts ist das Arbeitslosengeld. Diese Position im Haushalt stellt im Haushaltsjahr 2024 mit rund 19,8 Milliarden Euro etwa 46 Prozent der Gesamtausgaben dar.

Die Bundesagentur für Arbeit geht im Haushaltsjahr 2024 davon aus, dass die Anzahl der Leistungsempfänger im Jahresdurchschnitt sich auf gleichem Niveau des Jahres 2023 bewegen wird (rund 790.000 Leistungsempfänger). Pro Person sind für Arbeitslosengeld und darauf anfallende Sozialversicherungsbeiträge im Durchschnitt gerundet knapp 2.100 Euro pro Monat eingeplant. Dies stellt gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von rund 5 Prozent dar.

JahrAusgaben
2019 (Ist-Stand)15,0 Milliarden Euro
2020 (Ist-Stand)20,6 Milliarden Euro
2021 (Ist-Stand)19,4 Milliarden Euro
2022 (Ist-Stand)16,5 Milliarden Euro
2023 (Ist-Stand)18,8 Milliarden Euro
2024 (Soll)19,8 Milliarden Euro